Gebühren
In dieser Übersicht erhaltet ihr alle Informationen zu unserern Gebühren. Über den Downloadbutton könnt ihr die euch die aktuelle Gebührenordnung herunterladen.
1. Aufnahmegebühr
Fälligkeit bei Antragsstellung
2. Mitgliedsbeitrag
Fälligkeit bei Antragsstellung oder jeweils zum 25. Januar
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2.1 Aktive Mitglieder unter 18 Jahre 84 €
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2.2 Aktive Mitglieder über 18 Jahre 120 €
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2.3 Familienbeitrag 244 €
maximale (Kappungsgrenze)
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2.4 Passive Mitglieder 30 €
(Vereinstätigkeiten außerhalb der Betreuung von Pferden, während einer Schwangerschaft, bei auswärtigen beruflichen Tätigkeiten, Krankheit länger als 6 Monate)
3. Gebühren für die Nutzung von Vereinspferden je Monat
Fälligkeit bis zum 25. des Vormonats (Monatsbeitrag)
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3.1 Voltigieren (1-2 ÜE / Woche) Gruppenvoltigierer 55 €
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3.2 Voltigieren + Reiten (je 1-2 ÜE / Woche) Gruppenvoltigierer 140 €
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3.3 Voltigieren + Ponybetreuung (je 1-2 ÜE / Woche) Gruppenvoltigierer 70 €
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3.4.1 Reiten (1-2 ÜE / Woche) 105 €
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3.4.2 Reiten (3 ÜE / Woche) 150 €
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3.5 Ponybetreuung (1-2 ÜE / Woche) 33 €
4. Gebühren für Kurse in Vorbereitung auf eine Mitgliedschaft und für Einzelstunden
Fälligkeit vor Beginn der Übungsstunde
5. Einstellgebühren für Privatpferde
Fälligkeit bis 03. des lfd. Monats
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5.1.1 Pferde von Vereinsmitgliedern (normale Box) je Monat 305 € (anteilig. Abrechng.10,17 € / Tag)
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5.1.2 Pony - WH bis 1,48 (Ponybox) je Monat 295 € (anteilig. Abrechng. 9,83 € / Tag)
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5.1.3 Laufstall je Monat 345 € (anteilig. Abrechng. 11,50 € / Tag)
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5.1.4 Paddockboxen je Monat 370 € (anteilig. Abrechng. 12,33 € / Tag)
davon je Monat:
Box
Ponybox
Laufstall
Paddockbox
Einstellungsvertrag (Box, Futter, Einstreu, ggf. Koppel)
270 €
250 €
310 €
335 €
Flächennutzungsvertrag
35 €
35 €
35 €
35 €
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5.1.5 ohne Stroh oder Hafer Reduzierung je Monat 15 € (13 € Ponybox)
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5.1.6 doppelte Strohration(wenn schirftlich angemeldet) je Monat 15 €
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5.1.7 mehr Heuration ( 3 kg) (wenn schriftlich angemeldet) je Monat 25 €
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5.1.8 mehr Heuration (6 kg) (wenn schriftlich angemeldet) je Monat 50 €
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5.2.1 Gastpferde je Monat 350 €
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5.2.2 Gastpferde bei Tagesabrechnung je Tag 20 €
6. Sonstige Gebühren
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6.1 Schrankgebühr (1-türig) je Jahr 48 €
Fälligkeit zum 25. Januar
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6.2 Sattelkammergebühr (je Pferd) je Jahr 48 €
Fälligkeit zum 25. Januar
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6.3 Hängerstandgebühr 84 €
Fälligkeit zum 25. Januar
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6.4.1 Anlagennutzung Nichteinsteller - Reithalle je Pferd / Std 5 €
Fälligkeit zum Nutzungstermin und nur für nicht ortsansässige Nutzer)
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6.4.2 Anlagennutzung Nichteinsteller - Hippotherapie (Alleinnutzung Halle) je Std. 15 €
Fälligkeit zum Saisonende
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6.5 Longieren in der Reithalle (schriftlicher Antag) je Monat 30 €
Fälligkeit bis zum 03. des Monats
7. Leihgebühren für Pferdetransporter
Fälligkeit zum Nutzungstermin und nur für Mitglieder
8. Sonstiges
9. Kilometergeld - Entschädigung
für Fahrten im Vereinsinteresse mit Genehmigung des Vorstandes.
Zeichnungsberechtigte: 1. Vorsitzender und Objektwart
(In den Gebühren, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen beinhalten, ist die Mehrwertsteuer enthalten.)
Ergänzende Bestimmungen zur Gebührenordnung
- Alle Zahlungen (mit untenstehenden Ausnahmen) sind auf das Vereinskonto zu leisten:
Empfänger: Reit- und Fahrverein „Kleeblatt“ Berlin e. V.
Konto-Nr.: 1843502530
Konto bei: Berliner Sparkasse
BLZ: 10050000
IBAN: DE 53100500001843502530
BIC: BELADEBEXXX
Auf den Überweisungen sind unbedingt Name des Mitgliedes, Verwendungszweck und ggf. Zeitraum
anzugeben.
- Leihgebühren für Pferdetransporter sind über den dafür Verantwortlichen, Gebühren für Kurse und
Reitstunden über den va. Übungsleiter bzw. den Kassenwart abzurechnen.
- Bei Neuaufnahmen sind Aufnahmegebühr, anteiliger Jahresbeitrag und ggf. Schrank- bzw. Sattelkammergebühr für das laufende Jahr mit Antragstellung fällig.
Die Mitgliedschaft wird erst mit Zahlungseingang wirksam!
- Turnierkosten (incl. Hängergebühr) für Starts mit Vereinspferden sind von den teilnehmenden Sportlern zu tragen.
Der Ehrenpreis gehört dem Teilnehmer, Preisgelder dem Besitzer des Pferdes (gem. LPO).
- Nutzer von Vereinspferden, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht termingemäß nachkommen,
können bis zum Zahlungseingang durch die ÜL vom Übungsbetrieb ausgeschlossen werden.
- Gemäß Satzung kann die Mitgliedschaft im Verein bis zum 30. September eines jeden Jahres für
das folgende Jahr gekündigt werden.
Die aktive Teilnahme am Übungsbetrieb mit einem Vereinspferd kann dagegen im Jahresverlauf mit
einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende beendet werden.
In beiden Fällen bedarf es einer schriftlichen Mitteilung (formlos oder Vordruck), die über den zuständigen ÜL an den Kassenwart weiterzuleiten ist.
- Hinweise zu Pkt. 2 und 3 der GO:
Der Familienbeitrag wird angewandt, wenn der Regelbeitrag für Eltern und deren Kinder bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres die Beitragssumme von 244,00 € übersteigen würde.
Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) – ab 18 Jahre 120,- € – ändert sich nach Erreichen des 18.
Lebensjahres erst im Folgejahr.
- Hinweis zu Pkt. 6.5. der GO:
Die vom Vorstand beauftragten Übungsleiter, dürfen Reitanfänger kostenlos in der Halle longieren.
Verbindliche Beschlüsse:
- Von jedem aktiven Vereinsmitglied sind jährlich mindestens 20 (Reiter und Voltigierer) bzw.
30 (Pferdeeinsteller) Arbeitsstunden gem. Absprache zu leisten, die bei Nichterbringung mit
5,00 €/Std. finanziell zu begleichen sind
- Die Gebühr für Kurse (s. Pkt. 4.1) ist jeweils vor Beginn zu entrichten. Bei einem Abbruch, der nicht
durch den Verein veranlasst wurde, erfolgt keine Erstattung.